FAQ's

Informationen zur Mitgliedschaft in der IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V.

FAQs zur Mitgliedschaft und institutioneller Förderung

1. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitgliedschaft kostet im Kalenderjahr 150 Euro. Ein Kalenderjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Auch bei einem späteren Beitritt im Jahr ist der vollständige Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

2. Wann erhalte ich die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag?

Rechnungen werden bis spätestens Mai für das gesamte Jahr gestellt.

3. Mein Unternehmen zahlt meinen Mitgliedsbeitrag. Wer ist jetzt Mitglied, das Unternehmen oder ich als Person?

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist personengebunden. Wenn Sie als Mitglied aufgenommen wurden, dann betreffen die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft stets Sie als Person und nicht Ihren Arbeitgeber - selbst wenn dieser aufgrund einer internen Absprache Ihren Beitrag übernimmt. Umgekehrt verfällt Ihre Mitgliedschaft nicht, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und das neue Unternehmen die Beiträge nicht übernimmt.

4. Ich bin Mitglied, scheide aber bei meinem Arbeitgeber aus und werde zukünftig gar nicht mehr als Personalmanager/in arbeiten. Mein/e Nachfolger/in soll meine Mitgliedschaft übernehmen. Geht das?

Nein. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Ihr Nachfolger kann selbst Mitglied im Verein werden. Sie können Ihre Mitgliedschaft selbstverständlich kündigen.

5. Endet meine Mitgliedschaft mit der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses?

Nein, die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder mit dem Tod.

6. Wie trete ich aus dem Verein aus?

Der Austritt aus dem Verein hat schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle oder dem Vorstand, zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Sie müssen also vor dem 30.10. kündigen, damit ihre Mitgliedschaft am 31.12. des gleichen Jahres endet. Wenn Sie erst nach diesem Termin kündigen, verschiebt sich die Wirksamkeit der Kündigung auf das nächste Jahr.

7. Ich bin aus dem Verein ausgetreten. Bekomme ich einen Teil meiner Beiträge zurück?

Nein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

8. Ich habe vergessen, meine Beiträge zu bezahlen. Kann ich aus dem Verein ausgeschlossen werden?

Ja. Sie bleiben aber auch dann zur Zahlung des fälligen (Jahres-)Beitrages verpflichtet.

9. Können sich die Beiträge später auch einmal erhöhen?

Darüber entscheiden Sie selbst mit: Alle Mitglieder zahlen den Beitrag, dessen Höhe und Fälligkeit sich aus einer Beitragsordnung ergibt, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands für das jeweils folgende Geschäftsjahr beschlossen wird.

11. Ich habe geheiratet / bin umgezogen / habe ein neues Konto. Muss ich das dem Verein mitteilen?

Ja. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein über die Änderung seiner Wohn- und Meldeanschrift sowie seines Namens unverzüglich und unaufgefordert schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie das Lastschriftverfahren zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags nutzen, teilen Sie uns bitte auch Änderungen Ihrer Kontodaten mit. Andernfalls können zusätzliche Kosten für Nachforschungen entstehen, die dem Verein vom Mitglied zu erstatten sind. Die Geschäftsstelle setzt hierbei einen Pauschalbetrag von mindestens 10 Euro an. Dieser kann im Einzelfall und gegen Nachweis auch höher ausfallen. Die dem Verein ggf. entstehenden Kosten einer Rechtsverfolgung für die (gerichtliche) Geltendmachung von Forderungen gegen ein Mitglied sind dem Verein von diesem ebenfalls zu erstatten.

12. Kann ich den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift einziehen lassen?

Ja. Dazu füllen Sie bitte das Formular zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats aus und schicken es per E-Mail an info@deutsche-infrastruktur.org.

13. Was ist die institutionelle Förderung?

Die institutionelle Förderung dient dem Zweck, die Aufgaben und Ziele des Vereins zu unterstützen. Sie ist für juristische Personen möglich. Als institutioneller Förderer gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Kooperation mit der IDI, z.B. in Rahmen von Veranstaltungen oder Publikationen. Weitere Informationen finden Sie im Factsheet zur institutionellen Förderung

Institutionelle Förderer profitieren unter anderem durch namentliche Nennung, Platzierung von Logos, Profilen und Links auf der Website und den Profilen des Vereins in sozialen Netzwerken sowie durch die Förderung der gemeinsamen Ziele.

Mitglieder sind ausschließlich natürliche Personen, somit sind institutionelle Förderer keine Mitglieder gemäß der Satzung. Sie haben keinen Sitz oder eine Stimme in der jährlichen Mitgliederversammlung.

14. Ich habe Fragen, die hier nicht beantwortet werden können. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen weiteren Fragen können Sie sich gerne an die IDI-Geschäftsstelle unter info@deutsche-infrastruktur.org oder (0)69 17 53 72 67 10 wenden.