
Infrastrukturquote in der Anlageverordnung
𝗜𝗻𝗳𝗿𝗮𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗾𝘂𝗼𝘁𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗻𝗹𝗮𝗴𝗲𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 – 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗶𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗳𝗿𝗮𝗴𝘁! 🔎
Die Initiative Deutsche Infrastruktur e.V. (IDI) begrüßt die vom Bundesministerium der Finanzen beschlossene 8. Änderungsverordnung zur Anlageverordnung ausdrücklich – insbesondere die Einführung einer eigenständigen Infrastrukturquote in Höhe von 5 % des Sicherungsvermögens.
💡 Mit unserer aktuellen Umfrage möchten wir untersuchen, wie sich diese neue Regelung in der Praxis auswirkt und welche Aspekte aus Sicht relevanter Marktteilnehmer möglicherweise noch Klärungsbedarf haben.
✍ Die Umfrage erfolgt anonym, und die Ergebnisse fließen direkt in unsere Arbeit zur Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Infrastrukturinvestitionen ein.
👉 Wenn Sie im Anschluss an die Befragung über die Ergebnisse informiert werden möchten, senden Sie bitte eine kurze Nachricht an info@deutsche-infrastruktur.org.
Wir freuen uns auf Ihre Einschätzungen und bedanken uns für Ihre Mitwirkung!